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GG Artikel 3 (2)

Brauchen wir eine Frauenbeauftragte im Verein?
Brauchen wir eine weibliche Homepage?
Reicht vielleicht doch ein virtueller Frauenruheraum auf unserer Homepage?

Frauen am Berg.

Anschauen lohnt.

3 Gedanken zu „GG Artikel 3 (2)“

  1. Also Sachen gibt’s.

    Neben Frauensauna (noch zu verstehen) und Frauenfitnessclubs nun auch noch Frauenkletterschulen?

    So richtig kann ich die Argumentation
    „Bewegungsgefühl statt Kraftmeierei“ nicht verstehen. Klettern hat mit Kraftsport nichts gemein. Das wird jedem klar, der das erste Mal seine Finger und Beine an den Fels legt. Bewegungsgefühl steht immer an erster Stelle und für Kletteranfänger erst recht.
    Will man sich in einen höheren Leistungsbereich puschen, dann kommt man um spezielles Klettertraining und auch Training von Kraftkomponenten neben, natürlich auch Techniktraining, nicht umhin. Und das gilt für Frauen, wie auch für Männer.

    Aber unabhängig davon, sollte man schon mal überlegen, warum man eigentlich Klettern geht. Egal ob Mann/Mann, Frau/Mann, Frau/Frau. Ganz einfach: Weil’s Spaß macht.

    Aber egal, jedem seine Nische.

    Climbing is more …

  2. @kaba: Na nu moser hier nicht rum, Jason hat die Zeichen der Zeit richtig erkannt! In 4 Tagen ist 8. März, die SMF-Leute haben traditionell bereits ins Eiscafe am Kinopolis geladen … und wir?? 😉

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