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Sperrung Tümpelgrund

Weil irgendjemand meinte, alles besser wissen und vollendete Tatsachen schaffen zu müssen, gibt es jetzt die Quittung: der Tümpelgrund ist wegen der illegalen Baumfällungen ab Juli komplett gesperrt und damit auch die dort stehenden Kletterfelsen :-(. Nun geht das Sächsische Bergsteigen davon vielleicht nicht unter, aber ich hätte schon ganz gern den einen oder anderen Gipfel noch gemacht und mit kleiner Truppe ist es ja dort auch immer ganz nett …
Dabei ist es so einfach: ein Anruf bei Günter und störender Bewuchs wird bei nächster Gelegenheit sachkundig entfernt.

7 Gedanken zu „Sperrung Tümpelgrund“

  1. Mit der „Ouittung“ ist das so eine Sache… Stell Dir vor, da fahren welche lustig mit ihren Autos durch eine Straße, rempeln dabei Fahrzeuge und öffentliches Eigentum, meinetwegen auch geschützte Bäume an. Daraufhin wird die Straße gesperrt, für alle, egal ob mit KFZ, Fahrrad oder zu Fuß. Sind schließlich alles Menschen, die sich bewegen und Schaden anrichten können. Na ja, es gibt wohl Gründe, weshalb man da den Verursacher sucht und dort anderes tut. Die Reaktionen auf Boof- und Feuerverbot, Parkplatzeinschränkungen usw. haben wohl Mut gemacht, stückchenweise weiter zu gehen. Wir dürfen auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Schade, dass sich SBB und auch CWBV nicht mehr dafür interessieren und wenigstens ein bisschen Druck dagegen machen.

  2. Nachdem ich mir (wie viele andere auch …) am Sonntag einen Eindruck verschafft habe, bin ich hin- und hergerissen. Auf der einen Seite ist das Fällen der Bäume unentschuldbar. Auf der anderen Seite hatte ich es mir wesentlich schlimmer vorgestellt, zumal etliche Bäume aus natürlichen Gründen umgefallen sind. Betrachtet man nur den Tümpelgrund, erscheint die Sperrung unverhältnismäßig, zumal der entstandene Ansturm der letzten Tage mehr als kontraproduktiv war. Ungeschickt ebenso die vorauseilende Installation des Winkeleisens für den Verbotsschildmast direkt auf dem Zustiegspfad, der prompt für eine Gegenprovokation sorgte.
    Das der SBB sich nicht interessiere, kann man so sicher nicht sagen. Und das „zur Kenntnis genommen“ in der gemeinsamen Erklärung drückt auch nicht gerade Zustimmung aus. Aber auch nicht viel Protest.
    Wie der CWBV dazu steht, sollten wir vielleicht am kommenden Dienstag diskutieren.

  3. Es scheint sich noch was zu bewegen, jedenfalls betreiben SBB und NPV gemeinsam Schadensbegrenzung (PDF). Im Herbst sollen in den betroffenen Gebieten Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, an denen sich auch die Kletterer beteiligen können. Na dann, den Termin schon mal vormerken ;-).
    In der SZ standen am 13. und 14.7. übrigens 2 Artikel zum Thema, leider kann man sie online nur per Abo lesen. Aushilfsweise kann man mal bei Teufelsturm schauen.

  4. In der SZ vom 15.9. gefunden:
    „Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird das seit Anfang Juli gültige Verbot, den Wehlener Tümpelgrund zu betreten, rückgängig machen. Noch im Laufe dieses Monats soll die zugrunde liegende Allgemeinverfügung aufgehoben werden …“.
    Das ist doch mal eine gute Nachricht … ;-).

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